Unterschiede GKV / PKV

Sie stehen vor der Entscheidung - "gesetzlich oder privat versichern"? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung!

Alle Versicherten haben in der GKV den gleichen Leistungsanspruch. In der Privaten Krankenversicherung ist das anders, dort versichert jeder das, was er möchte. Als Kunde einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird man nicht nur in Arztpraxen häufig als Patienten zweiter Klasse behandelt, man trägt auch noch die Last von Praxis- und Rezeptgebühren selbst und die GKV übernimmt immer weniger der anfallenden Kosten für Behandlung und Medikamente. Eine gute Alternative bietet die private Krankenversicherung (PKV). Hierbei muss der Patient, zwar zunächst selbst die Arztrechnungen begleichen, legt sie dann jedoch der PKV zur Prüfung vor und bekommt häufig wesentlich mehr Geld erstattet, als dies bei der GKV der Fall wäre. Die Höhe der Beiträge richtet sich außerdem nicht nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern nach dessen Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Außerdem ist eine Altersrückstellung vorgesehen. Das bedeutet, dass die versicherte Person in jungen Jahren etwas höhere Beiträge bezahlt, als es eigentlich nötig wäre. Dieses Geld wird zurückgelegt. Im Alter, wenn dann höhere Arztkosten anfallen, steigt nicht der Beitrag, sondern die zuvor zurückgelegte überschüssige Beitragssumme wird hierfür verwendet. Die Gesundheit ist eines der höchsten Lebensgüter des Menschen, sie zu erhalten bzw. wieder herzustellen, ist geradezu existenziell.

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Unterschiede GKV-PKV

Unterschiede GKV-PKV

Leistungsbereiche GKV PKV "Basis" PKV "Premium"
Ambulant 10,00 € Praxisgebühr pro Quartal und Arzt Keine Zuzahlung Keine Zuzahlung
Selbstbehalt 2 % des Jahresbruttoeinkommens entspr. der Selbstbeteiligung entspr. der Selbstbeteiligung
Privatarztwahl nein, nur Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Arznei- und Verbandmittel 10 % Zuzahlung min. 5,00 € / max. 10,00 €
Keine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
100% 100%
Heilmittel 10 % Zuzahlung zzgl. 10,00 € je Verordnung 100% 100%
Hilfsmittel 10 % Zuzahlung min. 5,00 € / max. 10,00 € 75 % mit Einschränkungen 100%
Sehhilfen Keine Leistungen mehr für Sehhilfen u. Brillen.(Außer Kinder+Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen) 80 % bis max. 150,00 € alle 2 Jahre für Brillen und Kontaktlinsen 100 % bis max. 260,00 € alle 2 Jahre für Brillen + KL
Heilpraktiker keine Leistung 75 % bis max. 1.000,00 € 100 % innerhalb GebüH
Vorsorge-untersuchung 100 % nach gesetzlichen Programmen mit Altersgrenzen z. B. 1 x jährlich Krebsvorsorge für Männer ab 45 Jahren 100 % nach gesetzlichen Programmen ohne Altersbegrenzung 100 % für alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Stationär 13,00 € Transportkosten pro Fahrt Keine Zuzahlung Keine Zuzahlung
Chefarztbehandlung Nein Nein Ja
Unterkunft Mehrbettzimmer Mehrbettzimmer 1-/2-Bett Zimmer
Krankenhauswahl Nein Ja, bis 100 Km vom Wohnort Ja
Zuzahlungen Ja, 10,00 € pro Tag bis max. 28 Tage pro Kalenderjahr = 280,00 €/ Jahr Keine Zuzahlung Keine Zuzahlung
Zahn 10,00 € Praxisgebühr pro Quartal und Zahnarzt Keine Zuzahlung Keine Zuzahlung
Zahnbehandlung 100 % ( nur für die einfachste Ausführung ) 100 % Kostenerstattung 100 % Kostenerstattung
Inlays Nein 65 % - 100 % Kostenerstattung 80 % - 100% Kostenerstattung
Zahnersatz Erstattung eines Festzuschusses, der sich am konkreten Befund (z.B. ein fehlender Zahn im Unterkiefer) orientiert; im Durchschnitt mind. 50 % der Kosten für die einfachste Versorgung (Regelversorgung).Bei regelmäßiger Vorsorge Bonus, wenn in den letzten 5 bzw. 10 Jahren mindestens ein Zahnarztbesuch/Jahr nachgewiesen werden kann. 65 % Kostenerstattung ab 75 % Kostenerstattung
Kieferorthopädie Für Erwachsene nur in Ausnahmefällen, für Kinder  80 % während und 20 % nach erfolgreicher Behandlung. 75 % Kostenerstattung auch für Erwachsene 80 % Kostenerstattung auch für Erwachsene
Besonderheiten      
Gebührenordnung Abrechnungssystem der GKV (BEMA) - zu vergleichen mit  dem 1 - 1,7-fachen Satz der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) Bis zum Höchstsätz der GOÄ / GOZ (bis 3,5-facher Satz) Auch über den Höchstsätzen (über 3,5-facher Satz)
Geltungsbereich Deutschland, EU-Länder und Länder mit Sozialvers.-Abkommen weltweit (1 Monat) weltweit (12 Monate)
Krankentagegeld
(Verdienstausfall-absicherung)
innerh. 3 Jahre max. 78 Wochen wg. gleicher Krankheit: 70 % Brutto- (bis BBG), max. 90 % des Nettoverdienstes. Höchstkrankengeld Arbeitnehmer: 70,86 €/Tag, Selbstständige: 82,25 €/Tag ab 01.07.05 einkommensabhängiger. Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld von 0,9 %! individuell Absicherung des Nettogehalts zu 100 % möglich individuell Absicherung des Nettogehalts zu 100 % möglich
Rücktransport
Ausland
Keine Kostenübernahme Ja Ja
Beitrags-rückerstattung Nein Ja, bei leistungsfreiem Jahr z.B. 1 Monatsbeitrag (MB) Ja, bei leistungsfreiem Jahr bis 6 MB, Vorsorge frei
Rücklagenbildung Nein 10 % + freiwillige Zulage 10 % + freiwillige Zulage