Private Krankenversicherung Info

Private Krankenversicherung - Gesundheitsreform Neuregelung 2009

Ab dem 1. Januar 2009 sind für die private Krankenversicherung einige wichtige gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Hierfür zählen die gesetzlichen Vorgaben zum Angebot eines brancheneinheitlichen Basistarifs, die Chance zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen und die Pflicht zur Versicherung. In der Menge führen diese Neuregelungen zu erheblichen Belastungen der privaten Krankenversicherung und ihrer Versicherten. Auf Grund dessen hat eine große Zahl privater Krankenversicherungsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen diese betreffenden Vorschriften eingelegt. Insgesamt verkörpern diese Unternehmen über 95 Prozent der Privatversicherten. Solange bis das Bundesverfassungsgericht über diese einzelnen Beschwerden entscheidet, stellen diese Neuregelungen jedoch geltendes Recht dar und werden daher fristgemäß über der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2009.
Pflicht zur Versicherung

Basistarif

Portabilität von Alterungsrückstellungen

Welcher Personenkreis kann sich privat Krankenversichern?

In die Private Krankenversicherung können grundsätzlich folgende Berufsgruppen:

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Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet erheblich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse. Der Versicherungsnehmer erhält je nach Tarif vielseitigere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung (GKV).

Der Versicherte kann selber entscheiden welche Risiken es versichern möchte. Wählt man einen geringeren Versicherungsumfang, spart man einen Teil des Beitrages wobei natürlich im Ernstfall dennoch eine umfassende Absicherung genossen werden kann.

Private Krankenversicherungen beinhalten meistens folgende Leistungen:


Welche grundsätzlichen Unterschiede existieren zwischen der PKV und GKV?

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Krankenversicherungsbeitrag nach dem Umlageverfahren kalkuliert.

Er richtet sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz der gewählten Krankenkasse.

In der Privatkasse wird der Beitrag nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert.

Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem individuell gewählten Versicherungsschutz.

In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen gesetzlich definierten Leistungskatalog, der veränderlich sein kann.

Er ist für jedes Mitglied bindend, d.h. nur die in diesem Leistungskatalog verankerten medizinischen Leistungen werden auch von der jeweiligen Krankenkasse erstattet.

Darüber hinaus gehende Leistungen sind in seltenen Fällen und nach individueller Prüfung möglich.

Die Privatversicherung bietet dagegen verschiedene Tarife bzw. Tarifpakete an, aus denen kann der Kunde seinen gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann. Die Privatkrankenversicherung erbringt vertrags- und tarifgemäße Versicherungsleistungen, die nicht zum Nachteil des Versicherten abänderbar sind.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem

Neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann auch eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden.

Verschiedene Zusatzversicherungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz oder für das Krankenhaus (1- od. 2-Bettzimmer, Chefarzt), können neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung und wie hoch ist diese?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einkommensgrenze, bis zu der das Jahresarbeitsentgelt, bzw. bei freiwillig gesetzlich Versicherten auch die sonstigen relevanten Einkünfte, zur Bemessung des Beitrags in der GKV herangezogen werden.

Sie beträgt für das Jahr 2008 EUR 43.200 jährlich bzw. EUR 3.600,00 monatlich. Bis zu diesem Einkommen wird der Beitrag zur GKV berechnet.

Ab wann kann ich meine gesetzliche Krankenkasse kündigen?

Die bestehende Krankenversicherung sollte erst gekündigt werden, wenn Sie eine schriftliche Zusage von der neuen Gesellschaft vorliegen haben. Es gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine einheitliche Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Die Kassenmitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

Sinnvollerweise geben Versicherte, die sich für einen Krankenkassenwechsel entschlossen haben, ihre Kündigung persönlich ab oder schicken sie per Einschreiben mit Rückschein. Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Bei offenen Fragen sollte rechtzeitig mit der zuständigen Krankenkasse gesprochen werden. Alle Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Wann ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich?

Auf Antrag kann von der Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit werden, wer versicherungspflichtig wird, weil


Habe ich Wartezeiten in der PVK?

Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate, die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt in der Regel 8 Monate.

Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen.

Alle Wartezeiten entfallen: bei Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ausscheiden und deren private Krankenvollversicherung unmittelbar an die gesetzliche Vorversicherung anschließt, unter der zusätzlichen Voraussetzung, das die zurückgelegte ununterbrochene Vorversicherungszeit mindestens 1 Jahr betragen hat.

Erhalte ich eine Rückerstattung, falls ich für längere Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Sollten Sie mehrere Kalenderjahre keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bieten viele Versicherungsgesellschaften Ihnen eine Rückerstattung auf die gezahlten Beiträge an.

So kann es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, günstige Rechnungen der Ärzte selber zu zahlen, da eine Rückerstattung sich auf mehrere Monatbeiträge belaufen kann.

Gibt es Beiträge zurück, falls ich keine Leistungen in Anspruch nehme?

Für Leistungsfreiheit werden den Kunden bereits gezahlte Beiträge zurückgezahlt.

Ob der von Ihnen gewählte Tarif einen solchen Rückerstattungsanspruch vorsieht, sehen Sie in der Tarifbeschreibung. Die Zusage der Beitragsrückerstattung kann von den Gesellschaften je nach Geschäftslage jederzeit gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.

Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, falls ich mich privat versichere?

Nein, natürlich nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die mitversicherten Personen, wie Ehegatte und Kinder.

Wer zahlt meine Beiträge falls ich arbeitslos werde?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass ein "Zurück" in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.

Falls Sie unerwartet Arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten, ist aber auch das Arbeitsamt bereit die Beiträge für eine Private Krankenkasse zu übernehmen.

Gilt die Familienversicherung auch in der privaten?

Nein, in der privaten muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden. Für die Mitversicherung von Kindern gibt es mehrere Möglichkeiten.

Wann besteht Anspruch auf Familienversicherung?

Damit Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil monatlich über 3.862,50 EUR verdient, dabei mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.B. privat versichert ist).

Ebenfalls kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, wenn Ihr eigenes Gesamt-Einkommen monatlich 400,00 EUR überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.

Bei wem müssen die Kinder mitversichert werden?

Wenn der Ehemann mehr verdient: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.300 EUR. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von 3.900 EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Wechselgrenze pro Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssten, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient 2.000 EUR monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.600 EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als 3863,00 EUR monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.

Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen beträgt 4.200 EUR. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von 3.900 EUR monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar 3.863 EUR im Monat, nicht jedoch das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert - obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.

Werden Beiträge für das Rentenalter zurückgelegt?

Die privaten Krankenversicherungen kennen mehrere Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden.

Was bietet der Standardtarif für Senioren?

Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre Krankenvollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt.

Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.

Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.

Um Sie als Verbraucher vor Risiken zu schützen, arbeiten wir ganz eng mit Stiftung Warentest und Assekurata zusammen und vermitteln nur diese Gesellschaften, welche zu 100 % empfehlenswert sind.

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