Private Krankenversicherung Kinder

Wie sollten Sie Ihre Kinder versichern?

Wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert ist, dann stellt sich die Frage, wo die Kinder zu versichern sind.

Unter Umständen besteht für die Kinder ein beitragsfreier gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung). (Für die private Krankenversicherung spricht der höhere Leistungsumfang zu relativ niedrigen Beiträgen für Kinder).

Wir haben Preise und Leistungen stets im Visier. Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Preis-/Leistungsvergleich aus über 42 Krankenversicherer an.

PKV-Kinder-Check Tabelle

BBG-Grenze = Beitragsbemessungsgrenze

Wo ist das Kind versichert?

Mann

PKV (Einkommen über BBG-Grenze)

PKV (Einkommen unter BBG-Grenze - zB selbständig)

GKV (Versicherungs-pflicht)

GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über BBG-Grenze)

GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter BBG-Grenze, zB selbständig)

Frau

PKV (Einkommen über BBG-Grenze)

Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes. Kind in PKV der Frau oder bei tragsfrei in GKV des Mannes, wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau. Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes.

PKV (Einkommen unter BBG-Grenze, z.B. selbständig)

Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind in PKV des Mannes oder der Frau. Kind beitragsfrei in GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau. Kind beitragsfrei in der GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau.

GKV (Versicherungs pflicht)

Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes. Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit) Kind beitragsfrei in GKV in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über BBG-Grenze)

Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes. Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit) Kind beitragsfrei in GKV in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

GKV (freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen unter BBG-Grenze, zB selbständig)

Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau. Kind beitragsfrei in GKV der Frau, da er unter BBG-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beiträge Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit). Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).